Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2025 hat die bislang geltenden gesetzlichen Regelungen zur Triage in Deutschland grundlegend verändert. Angesichts der pandemiebedingten Überlastung der Intensivstationen hatte der Bundestag bereits 2022 Maßnahmen beschlossen, die regeln sollten, wie medizinische Ressourcen im Notfall verteilt werden dürfen. Doch zahlreiche Intensiv- und Notfallmediziner erhoben Verfassungsbeschwerde, beispielsweise mit Unterstützung des Marburger Bundes, da sie diese Vorschriften mit ihrer Berufsfreiheit und ihrem ethischen Selbstverständnis kollidieren sahen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun diese gesetzlichen Vorgaben für formell verfassungswidrig und nichtig, da der Bund für eine solche Regelung keine ausreichende Gesetzgebungskompetenz besitzt. Die Länder bleiben fortan zuständig, eigene Triage-Regelungen zu erlassen, was den föderalen Charakter der Bundesrepublik stärkt. Dieses Urteil wirft weitreichende Fragen zu ethischen, juristischen und medizinischen Aspekten der Triage auf und betrifft zahlreiche Akteure wie CDU, CSU, BayernSPD, FDP, Grüne, Die Linke und AfD, die sich in der Folge politisch mit der weiteren Ausgestaltung befassen müssen.
Das Bundesverfassungsgericht und seine Entscheidung zur Triage im Jahr 2025
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im November 2025 eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die die gesetzlichen Grundlagen der sogenannten Triage in Deutschland als verfassungswidrig erklärte. Dabei geht es um den Umgang mit Situationen, in denen medizinische Versorgungskapazitäten wie Intensivbetten nicht ausreichen, um alle Patienten gleichzeitig adäquat zu behandeln.
Im Zuge der Corona-Pandemie hatte der Bundestag 2022 auf Grundlage eines Urteils des BVerfG von 2021 eine gesetzliche Regelung in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Dieses Gesetz schrieb vor, bei der Priorisierung von Patienten ausschließlich die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit zu berücksichtigen. Faktoren wie Lebensalter, Behinderung oder der Grad der Gebrechlichkeit durften nicht als Entscheidungskriterien herangezogen werden, um Diskriminierung zu verhindern.
Allerdings wurde diese gesetzliche Regelung von mehreren Intensiv- und Notfallmedizinern angefochten, die darin eine Einschränkung ihrer grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit sahen. Besonders umstritten war das im Gesetz verankerte Verbot der sogenannten „ex post“-Triage, also der Abbruch einer Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenschance zugunsten eines Patienten mit besserer Prognose.
Das Bundesverfassungsgericht begründete die Aufhebung der gesetzlichen Regelungen vor allem damit, dass die Gesetzgebungskompetenz für solche Normen nicht beim Bund liege, sondern bei den Bundesländern. Zwar sei eine bundeseinheitliche Regelung aus praktischen Erwägungen sinnvoll, doch dies reiche rechtlich nicht aus, um eine Zuständigkeit des Bunds zu begründen. Die Entscheidung fiel mit 6 zu 2 Stimmen aus.
- Stärkung der Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten
- Bundesländer bleiben zuständig für Triage-Regelungen
- Keine Berücksichtigung von Lebensalter oder Behinderung im Gesetz
- Anfechtung durch medizinisches Fachpersonal mit Unterstützung des Marburger Bundes
- Politische Debatten unter CDU, CSU, BayernSPD, FDP, Grüne, Die Linke und AfD
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Urteil | Aufhebung der bundeseinheitlichen Triage-Regelung |
| Grund | Fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes |
| Folge | Zuständigkeit der Bundesländer für Triage-Regelungen |
| Betroffene | Intensiv- und Notfallmediziner, Patienten |
| Unterstützer | Marburger Bund, Deutsche Stiftung Patientenschutz |

Ethische und medizinische Herausforderungen der Triage nach dem Verfassungsgerichtsurteil
Die Triage ist eine medizinisch-ethische Praxis, die darauf abzielt, in Ausnahmesituationen, in denen die Ressourcen knapp sind, eine möglichst gerechte und effektive Zuteilung von Behandlungskapazitäten sicherzustellen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt vor allem den Umgang mit den ethischen Herausforderungen neu zur Debatte.
Bei der Triage entscheiden Ärzte, welche Patienten in welcher Reihenfolge behandelt werden – eine Verantwortung, die schwere moralische Belastungen mit sich bringt. Während das Gesetz von 2022 versuchte, Diskriminierung etwa aufgrund von Behinderung oder Alter zu verhindern, fühlten viele Mediziner ihre Handlungsfreiheit und ihr Berufsethos eingeschränkt.
Die explizite Ablehnung der „ex post“-Triage wird von manchen Experten als hinderlich angesehen, wenn es darum geht, flexibel auf sich ändernde Prognosen zu reagieren. In der Praxis kann es vorkommen, dass die initiale Einschätzung der Überlebenschancen revidiert werden muss.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederherstellung der Berufsfreiheit ermöglicht Ärztinnen und Ärzten, ihre professionelle Einschätzung eigenverantwortlich zu gestalten und dabei unterschiedliche Kriterien abzuwägen. Gleichzeitig bleiben wichtige ethische Grenzen bestehen: Diskriminierung oder willkürliche Benachteiligung von Patienten aufgrund von Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung sind nach wie vor verfassungsrechtlich verboten.
- Ärztliche Berufs- und Gewissensfreiheit gestärkt
- Kritik an gesetzlichen Einschränkungen, besonders „ex post“-Triage
- Ermöglichung flexibler Entscheidungsfindung entsprechend Patientensituation
- Ethikkommissionen und Leitlinien als wichtige Orientierungshilfen
- Verbot von Diskriminierung als verfassungsrechtliche Maxime
| Faktor | Beschreibung |
|---|---|
| ex post-Triage | Abbruch einer Behandlung zur Umpriorisierung |
| Berufsethos der Ärzte | Verpflichtung zur Rettung möglichst vieler Leben |
| Ethische Leitlinien | Grundlage zur fairen Entscheidungsfindung |
| Diskriminierungsverbot | Schutz vor Benachteiligung aufgrund von Alter und Behinderung |
| Verantwortung | Ärztliche individuelle Abwägung unter Unsicherheit |

Politische Reaktionen und Herausforderungen im Bundestag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Die Richterentscheidung hat in der deutschen Politik eine breite Debatte ausgelöst. Besonders Fraktionen wie die CDU, CSU, BayernSPD, FDP, Grüne, Die Linke und AfD sind gefordert, klare Positionen zu beziehen und mögliche Gesetzesänderungen auf Landesebene in Angriff zu nehmen.
Während konservative Parteien wie die CDU und CSU die Notwendigkeit betonen, praktikable und zugleich rechtskonforme Lösungen zu entwickeln, mahnen linke Parteien wie Die Linke und die Grünen eine verstärkte Berücksichtigung sozialer Gerechtigkeit und den Schutz benachteiligter Gruppen an. Die AfD hingegen kritisiert häufig eine vermeintliche Überregulierung und setzt sich für klare Prioritäten in der Notfallversorgung ein.
Der Bundesrat, als Vertretung der Länder, hat die Zuständigkeit für die Ausgestaltung von Triage-Regelungen seitens der Bundesländer betont. Dies führt zu einer Herausforderung: Die 16 Bundesländer müssen eine Vielzahl von Regelungen schaffen, die sowohl rechtskonform als auch praktikabel sind.
- Dialog zwischen Bundestag und Bundesländern intensiviert
- Parteipositionen zu Triage und medizinischer Priorisierung kontrovers
- Bundesländer entwickeln eigenständige Richtlinien
- Föderale Struktur verlangt Abstimmungen der Länder untereinander
- Berücksichtigung grundgesetzlicher Vorgaben bleibt zentral
| Partei | Position zur Triage-Regelung |
|---|---|
| CDU | Pragmatische und rechtskonforme Regelungen unterstützen |
| CSU | Betont föderale Zuständigkeit der Bundesländer |
| BayernSPD | Schutz vulnerabler Gruppen stärken |
| FDP | Betont Freiheitsrechte und medizinische Selbstbestimmung |
| Grüne | Setzen auf soziale Gerechtigkeit und Inklusion |
| Die Linke | Fordern umfassenden Diskriminierungsschutz |
| AfD | Kritisch gegenüber gesetzlichen Regulierungen |
Bundesländer in der Verantwortung: Regionale Ausgestaltung der Triage-Regelungen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind zunächst die Bundesländer gefragt, eigene Regelungen zur Triage zu erarbeiten. Das föderale System der Bundesrepublik ermöglicht eine differenzierte Betrachtung der regionalen medizinischen Infrastruktur und spezifischen Bedürfnisse.
Bislang existieren keine einheitlichen Vorgaben vom Bund, sodass die Länder eigenständig tätig werden müssen. Neben rechtlichen Vorgaben und medizinischen Standards spielen hierbei auch die lokalen Gegebenheiten eine Rolle: Bevölkerungsdichte, Krankenhauskapazitäten, Altersstruktur und regionale Gesundheitsrisiken beeinflussen die Gestaltung der Triage-Regelungen.
Eine Herausforderung besteht darin, dass unterschiedliche Länder ihre eigenen Ansätze verfolgen, was zu einer gewissen Uneinheitlichkeit führen kann. Experten raten jedoch dazu, interregionale Abstimmungen durchzuführen, beispielsweise über die Gesundheitsministerkonferenz, um einen Mindeststandard zu garantieren und die Patientensicherheit zu gewährleisten.
- Regionale Anpassung an medizinische Kapazitäten
- Eigenregie der Bundesländer mit Ausschöpfung föderaler Kompetenzen
- Notwendigkeit von Länderkooperationen und Netzwerken
- Berücksichtigung ethischer und rechtlicher Mindeststandards
- Stärkung der Patientenrechte auf Landesebene
| Faktor | Beschreibung |
|---|---|
| Medizinische Kapazitäten | Variieren regional stark, besonders Intensivbetten |
| Rechtliche Vorgaben | Grundgesetzliche Verbote von Diskriminierung |
| Regionale Besonderheiten | Altersstruktur, Gesundheitsrisiken |
| Länderkooperation | Empfohlen zur Sicherung von Mindeststandards |
| Patientenschutz | Stärkung der Rechte im Umgang mit Notlagen |

Praktische Auswirkungen für Patienten und medizinisches Personal in Krankenhäusern
Für Patientinnen und Patienten sowie für das medizinische Personal bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine spürbare Veränderung im Umgang mit Notfallsituationen. Die Ärzte gewinnen durch das Urteil mehr Entscheidungsfreiheit, was ihre Arbeit sowohl erleichtern als auch schwieriger machen kann.
Medizinisches Fachpersonal muss nun eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung ethischer Grundsätze sowie juristischer Grenzen entscheiden, wie die vorhandenen Ressourcen priorisiert werden. Dies erfordert intensive Fortbildungen, klare Leitlinien in den Kliniken und möglicherweise den Einsatz von Ethikkomitees zur Unterstützung komplexer Entscheidungen.
Für Patientinnen und Patienten bleibt zentral, dass keine Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit erfolgen darf. Gleichzeitig können sich regionale Unterschiede in den Triage-Regelungen ergeben, sodass Betroffene und ihre Angehörigen gut informiert sein müssen.
- Erhöhte Entscheidungsfreiheit für Ärzte und Pflegepersonal
- Verstärkte Bedeutung ethischer Schulungen und Leitlinien
- Regionale Unterschiede in der Notfallversorgung möglich
- Verstärkter Einsatz von Ethikkomitees in Krankenhäusern
- Informationspflicht gegenüber Patienten und Angehörigen
| Auswirkung | Beschreibung |
|---|---|
| Ärztliche Freiheit | Selbstständige Abwägung bei Behandlung und Priorisierung |
| Fortbildung | Schulungen zu Ethik und Notfallmanagement werden wichtiger |
| Patientenschutz | Sicherstellung gegen Diskriminierung |
| Ethikkomitees | Unterstützung bei schwierigen Entscheidungen |
| Kommunikation | Klarheit für Patienten und Angehörige über Prozesse |
Häufig gestellte Fragen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Triage
- Was bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Triage?
Die Entscheidung hebt die bundesweit einheitlichen Triage-Regelungen auf und stellt fest, dass der Bund hierfür keine Gesetzgebungskompetenz hat. Die Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern. - Warum wurde das Gesetz zur Triage für verfassungswidrig erklärt?
Das Bundesverfassungsgericht sah die Gesetzgebungskompetenz beim Bund nicht gegeben, da Triage-Regelungen nicht direkt zur Pandemiebekämpfung gehören und eher eine regionale medizinische Angelegenheit sind. - Wie wirkt sich das Urteil auf Patientinnen und Patienten aus?
Patienten werden weiterhin vor Diskriminierung geschützt. Allerdings können regionale Unterschiede entstehen, da die Bundesländer eigene Vorschriften treffen. - Welche Rolle spielt die Berufsfreiheit der Ärzte?
Die Berufsfreiheit erlaubt es Ärzten nun, eigenverantwortlich und frei von gesetzlichen Einschränkungen Entscheidungen zu treffen, wie sie medizinische Ressourcen in Notfällen priorisieren. - Wie reagieren die politischen Parteien auf die Entscheidung?
Die Parteien im Bundestag und Bundesrat zeigen unterschiedliche Positionen und müssen sich auf Landesebene um passende Regelungen bemühen, wobei sie die verfassungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigen müssen.


